![]() Bras de monture d'essuie-glaces pour installations d'essuie-glaces de vehicules a moteur
专利摘要:
公开号:WO1989000936A1 申请号:PCT/EP1987/000732 申请日:1987-11-26 公开日:1989-02-09 发明作者:Kurt Bauer;Hans Prohaska;Eckhardt Schmid 申请人:Swf Auto-Electric Gmbh; IPC主号:B60S1-00
专利说明:
[0001] Beschreibung [0002] Wischarm, insbesondere für Kraftfahrzeuq-Scheibenwischeranlaqen [0003] Die Erfindung betrifft einen Wischarm gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. [0004] Heutzutage werden Kraftfahrzeuge manchmal so konstruiert, daß ein Windschutzscheibenwischer in einem zwischen der Windschutzscheibe und der Motorhaube oder dem Kofferraumdeckel befindlichen schmalen Schlitz auf der Wischerwelle befestigt werden muß, weil der Scheibenwischer in der Parkstellung nicht sichtbar sein und eine sogenannte versenkte Parkstellung einnehmen soll. [0005] Damit man das Wischblatt eines Scheibenwischers problemlos auswechseln kann, ist es erwünscht, daß das Gelenkteil des Wischarms, das meist über eine Wischstange ein Wischblatt hält, in eine stabile Stellung von der Scheibe abgeklappt werden kann, wo das vordere Ende des Wischarms möglichst weit von der Scheibe entfernt ist. Die stabile Abklappstellung kann man dadurch erhalten, daß man das Gelenkteil gegenüber dem Befestigungsteil mitsamt dem Federelement und gegebenenfalls dem Bügel um die Schwenkachse zwischen Befestigungsteil und Gelenkteil, die durch einen üblicherweise als Nietbolzen ausgebildeten Lagerbolzen realisiert ist, welcher in einer rohrförmigen Aufnahme geführt ist, die von einer Lagerbuchse gebildet wird, die von Befestigungsteilmaterial umgeben ist, das_ üblicherweise ein Gußmaterial ist, so weit verschwenkt, daß die bekanntermaßen zwischen den beiden Anlenkpunkten des Federelements verlaufende Wirkungslinie des Federelements die Schwenkachse zwischen dem Gelenkteil und dem Befestigungsteil überquert, bis das Federelement ihre Totpunktlinie gegenüber der Schwenkachse, welche bekanntermaßen die durch den Mittelpunkt der Schwenkachse gehende Linie schneidet, überschritten hat und das Federelement oder der Bügel an dem die Schwenkachse führenden Bereich des Befestigungsteils anschlägt oder bis das Gelenkteil an der Oberseite des Befestigungsteils anschlägt. Ein solcher Wischarm ist beispielsweise aus der DE-PS 21 05101 bekannt. Hier ist eine Zugfeder einerseits an einem vor der Schwenkachse zwischen Befestigungsteil und Gelenkteil liegenden Bereich an einer mit dem Gelenkteil vernieteten Wischstange und andererseits an einem weiter hinten, aber noch vor der Schwenkachse liegenden Bereich an einem etwa C-förmigen, nach unten gekrümmten Bügel eingehängt, welcher an einem am Befestigungsteil angeordneten Haltezapfen angelenkt ist. Dieser Anlenkpunkt ist derart hinter und unter der Schwenkachse zwischen Befestigungsteil und Gelenkteil angeordnet, daß in der Betriebsstellung des Gelenkteils die Wirkungslinie des Federelements in einem Abstand unterhalb der Schwenkachse liegt und das Federelement das Gelenkteil nach unten in Richtung der zu reinigenden Scheibe zieht. Die Anlenkpunkte des Federelements am Bügel und der Anlenkpunkt des Bügels am Befestigungsteil liegen dabei auf einer geraden Linie unterhalb der Schwenkachse. Das Gelenkteil kann durch Schwenken um die Schwenkachse nach oben in eine stabile Abklappstellung gebracht werden, in der das Gelenkteil mit einem abgebogenen Fortsatz an der Oberseite des Befestigungsteils anliegt. Der Abklappwinkel beträgt hier etwa 45 Grad. Die Anlenkpunkte des Federelements und der Anlenkpunkt des Bügels am Befestigungsteil liegen dabei auf einer geraden Linie jenseits des Totpunkts des Federelements gegenüber der Schwenkachse. Diese stabile Abklappstellung kann hier nur erreicht werden, weil der Bügel derart gekrümmt ist, daß er nicht an der rohrförmigen Aufnahme anschlägt, bevor die Wirkungslinie des Federelements den Totpunkt gegenüber der Schwenkachse überschritten hat. Bei einem vorzeitigen Anschlagen des Bügels würde das Gelenkteil wieder in Richtung der Scheibe zurückschlagen, wenn man das Gelenkteil z.B. beim Wischblattwechsel losläßt, wodurch die Scheibe beschädigt werden kann. Wegen der relativ großen Krümmung des Bügels ist aber die Bauhöhe des Wischarms so groß, daß er nicht in allen Fällen für Scheibenwischeranlagen mit versenkter Parkstellung Anwendung finden kann. Theoretisch könnte man einen weniger stark gekrümmten Bügel verwenden und dadurch die Bauhöhe des Wischarms verkleinern, indem man den Anlenkpunkt des Bügels am Befestigungsteil weiter nach vorne verlagert. Dann ist aber ein sehr großer Abklappwinkel nötig, wenn das Gelenkteil eine stabile Abklappstellung erreichen solK Außerdem muß dann der vor der Schwenkachse liegende Bereich des Wischarms sehr lang gestaltet werden, wenn ein gleich lang wie bisher gestalteter Bügel und das bisher verwendete Federelement verwendet werden sollen. [0006] Aufgäbe der- Erfindung Ist es, einen Wischarm der eingangs genannten Art mit einer stabilen Abklappstellung, bei welcher die Federwirkungslinie jenseits der Federtotpunktlinie verläuft, zu schaffen, der trotzdem kompakt, insbesondere niedrig baut und möglichst preiswert gebaut weden kann. [0007] Diese Aufgabe wird von einem Wischarm gelöst, welcher gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 ausgebildet ist. Aufgrund der Aussparung ist es möglich, daß das Federelement bzw. der es führende Bügel weit in den Schwenkachsenbereich eintauchen kann, so daß die Totpunktlinie des Federelements gegenüber der Schwenkachse in der Abklappstellung auch mit einem gar nicht oder weniger stark als üblich gekrümmten Federelement bzw. Bügel problemlos überschritten und die Abklappstellung somit auf die sichere Seite verlagert werden kann. Demgemäß ist durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Wischarms im Schwenkachsenbereich eine niedrige Bauweise des Wischarms mit der zuvor beschriebenen stabilen Abklappstellungsart gewährleistet. [0008] Da die Aussparung die Schwenkachse nicht ganz durchdringt, d. h. keine zwei auf Abstand zueinander anzuordnende Schwenkachsenteile wie z. B. zwei Nietbolzen nötig sind, bleibt der vorteilhafte Wischarmaufbau mit nur einem Schwenkachsenbauteil erhalten, was kostenmäßig vorteilhaft ist. Aufgrund der vorgeschlagenen Aussparung bleibt auch weitgehend die bekannte vorteilhafte Führung der sich über die gesamte Wischarmbreite erstreckende Schwenkachse über deren gesamte Schaftlänge, d. h. bei einem Nietbolzen vom Setzkopf bis zum Schließkopf erhalten. [0009] Dabei dürfte es in den meisten Anwendungsf llen genügen, die Schwenkachse selbst unbearbeitet, d. h. ohne Aussparung zu belassen. Wenn die Schwenkachse, wie an sich üblich, in einer Lagerbuchse geführt ist, wird demgemäß in Anspruch 2 vorgeschlagen, die Lagerbuchse mit einer Aussparung zu versehen. Bei Verwendung herkömmlicher, relativ dünner Lagerbuchsen wird eine bis zur Mantelfläche der Schwenkachse reichende, einem Loch gleichende Aussparung vorgeschlagen. Die Lagerbuchse ist dann mit Ausnahme im Bereich der Aussparung überall ringsum geschlossen. Bei dickeren Lagerbuchsen kommt auch eine solche Aussparung in Betracht, die als Ringnut ausgebildet ist. Die Lagerbuchse ist dann überall ringsum geschlossen. Beide Lagerbuchsenausbildungen haben gegenüber einer bekannten, unter Verwendung zweier in axialem Abstand auf der Schwenkachse angeordneter Lagerbuchsen, bei der demgemäß die Schwenkachse mittig ihrer Längsausdehnung vollständig freisteht, den Vorteil, daß eine bessere, weil großflächigere Schwenkachsenführung gewährleistet. [0010] Vorteilhafte konstruktive Ausgestaltungen der Aussparung sind in den Ansprüchen 3 bis 5 aufgezeigt. [0011] Dabei ist die Verwendung einer einzigen, speziell gestalteten Lagerbuchse zumindest dann preiswerter als die Verwendung zweier glatter Lagerbuchsen, wenn die Lagerbuchsen, wie an sich üblich, mittels eines RollVerfahrens aus einem Blechstück hergestellt werden. Für die Kosten des RollVerfahrens spielt eine spezielle Gestalt des zu rollenden Blechstücks keine Rolle. Für einen mit zwei Lagerbuchsen auszustattenden Wischarm fallen hingegen Kosten für zwei Rollenvorgänge an, er ist somit teurer herzustellen als ein erfindungsgemäßer Wischarm. In den Ansprüchen 6 und 7 ist aufgezeigt, wie das zur Lagerbuchsenherstellung vorgesehene Blec stück gestaltet werden kann. Die aus Anspruch 7 ersichtliche Ausgestaltung ist besonders vorteilhaft, weil dann die Rollnaht im gleichen Bereich liegt, wie eine gedachte, den tatsächlichen Winkelbereich der Aussparung teilende Linie, so daß die Mitte der Lagerbuchse aufgrund der Lage der Naht problemlos erkennbar und dadurch die Aussparung problemlos lagerichtig in Bezug auf den Schwenkbereich des Federelements bzw. des Bügels ausgerichtet am Wischarm montiert werden kann. Anderenfalls, z. B. wenn die Aussparung nicht durch eine Naht geteilt bzw. begrenzt wird, oder wenn eine Ringnut nicht um den ganzen Lägerbuchsenumfang verläuft, oder zusätzlich, wird in Anspruch 8 vorgeschlagen, ein weiteres Mittel zur Lageorientierung bzw. -Sicherung der Lagerbuchse vorzusehen. Dies kann beispielsweise eine Fixiernut sein. Diese kann bei einer gerollten Lagerbuchse gemäß Anspruch 9 durch Entfernen von Ecken am zu rollenden Blechstück hergestellt werden. [0012] In Anspruch 10 ist aufgezeigt, wie das Befestigungsteil des Wischarms im Schwenkachsenbereich vorteilhaft zur Halterung der Schwenkachse ausgestaltet werden kann. Die vorgeschlagene Deckwand trägt zur sicheren Führung der gegebenenfalls in einer Lagerbuchse geführten Schwenkachse bei. Der Einschnitt in der Deckwand stellt sicher, daß das Federelement bzw. der Bügel nicht am Befestigungsteil anschlagen und durch dieses ungewollt in die Betriebsstellung gedrückt werden können. [0013] Wenn, wie in Anspruch 11 vorgeschlagen, zwei nebeneinander angeordnete Federelemente verwendet werden, kann die Bauhöhe des Wischarms weiter erniedrigt werden. Der in Anspruch 11 zu deren Führung vorgeschlagene Bügel führt die Federelemente dabei sicher und platzsparend mittig der Längserstreckung der Befestigungsteils. [0014] Wietere vorteilhafte Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind aus den übrigen Unteransprüchen sowie der nachfolgend erläuterten Zeichnung ersichtlich, die ein Ausführungsbeispiel zeigt. Dabei ist dargestellt in [0015] Fig. 1 ein Längsschnitt durch einen Abschnitt eines erfindungsgemäßen Wischarms, in [0016] Fig. 2 der Wischerabschnitt in Ansicht von oben, in [0017] Fig. 3 ein Teilbereich aus Fig. 1 in vergrößerter Darstellung und mit dem Wischarm -Gelenkteil in Abklappstellung, in [0018] Fig.4 ein Schnitt entlang der Linie IV - IV in Fig. 3, in [0019] Fig. 5 eine erfindungsgemäße Lagerbuchse in perspektivischer Ansicht und in vergrößerter Darstellung und in [0020] Fig. 6 das zur Herstellung der Lagerbuchse vorgesehene Blechstück in Ansicht von oben. [0021] Der in den F1g. 1 bis 4 gezeigte Wischarm besitzt ein Befestigungsteil 10, ein Gelenkteil 11 und eine Wischstange 12. über das Befestigungsteil 10 kann der Wischarm über eine an seinem hinteren Ende vorgesehene Bohrung 13 auf bekannte Weise drehfest mit einer nicht dargestellten Wischerwelle verbunden werden. Die Wischstange 12 ist mit dem Gelenkteil 11 verbunden und trägt an ihrem nicht dargestellten vorderen Ende ein Wischblatt. Das Befestigungsteil 10 ist aus einer Zinkdrucklegierung hergestellt und besitzt vor der Bohrung 13 zwei sich im wesentlichen in Wischarmlängsrichtung in seitlichem Abstand zueinander erstreckende, lange Seitenwände 14, welche an ihren oberen Enden durch eine Deckwand 15 miteinander verbunden sind. Außer im Bereich des vorderen Endes 16 des Befestigungsteils 10 sind die Wände 14 und 15 noch durch Querstreben 17 miteinander verbunden. Das vordere Ende 16 des Befestigungsteils 10 verläuft In einem Winkel zu den übrigen Bereichen des Befestigungsteils 10 und in einer Linie mit dem Gelenkteil 11 in Wischarmlängsrichtung. Die beschriebene Gestalt des Befestigungsteils 10 wurde gewählt, weil die Wischerwelle relativ weit unterhalb der zu wischenden Scheibe verläuft und der aus Wischblatt und Wischarm zusammengesetzte Wischhebel somit zumindest über einen Teil seiner Längserstreckung in einer sogenannten versenkten Parkstellung in einem z. B. von dem Spritzblech und der Motorhaube eines Kraftfahrzeugs begrenzten Schlitz verlaufen kann. [0022] Nahe des vorderen Endes 16 des Befestigungsteils 10 ist das Gelenkteil 11 und damit die mit ihm verbundenen Teile Wischstange 12 und Wischblatt um eine sich quer zur Wischarmlängsrichtung erstreckende Schwenkachse 18, welche durch einen Nietbolzen realisiert ist, schwenkbar am Befestigungsteil [0023] 10 gelagert. Die Schwenkachse 18 ist von einer zylindrischen Lagerbuchse 19 umgeben, welche in miteinander fluchtenden Bohrungen 20 in den Seitenwänden 14 des Befestigungsteils 10 eingepreßt ist (vgl. Fig.4). Die Lagerbuchse 19 erstreckt sich dabei fast über die gesamte Schaftlänge 1 des Bolzens 18, d. h. zwischen dessen Köpfen 18a und 18b. Das Gelenkteil 11 ist aus einem Stahlblech gefertigt und im Querschnitt etwa ü - förmig gestaltet. Es weist einen Steg 21 an der Oberseite und zwei Seitenwangen 22 auf, welche sich ein Stück entlang der Außenseiten des Befestigungsteils 10 erstrecken und die Schwenkachse 18 umgreifen. Mit seinem vorderen Ende umgreift das Gelenkteil [0024] 11 das hintere Ende 23 der Wischstange 12. [0025] Das hintere Ende 23 der Wischstange 12 ist gerade ausgeführt und wird von einem Klemmteil 24 umgriffen, das an seinem sich verbreiternden hinteren Ende mit zwei seitlich nebeneinander angeordeneten Durchbrüchen 25 versehen ist. In diese Durchbrüche 25 sind zwei in geringem Abstand seitlich nebeneinander im Gelenkteilinneren verlaufende, als Zugfedern 26 ausgebildete Federelemente mit ihren vorderen, hakenförmig nach oben gebogenen Enden 27 eingehängt und somit am Gelenkteil 10 angelenkt. Mit ihren hinteren Enden 28 sind die Zugfedern 26 an einem Bügel 29 angehängt. Der Bügel 29 ist aus einem im Querschnitt runden Stahldraht etwa U-förmig gebogen und besitzt zwei U-Schenkel 30, welche durch die U-Krümmung 31 miteinander verbunden sind. Die U-Krümmung 31 ist mittig ein Stück einwärts gebogen, so daß ihre Seltenbereiche 32 etwas in Längsrichtung vorstehen. An diese Seitenbereiche 32 sind die Zugfedern 26 angehängt, so daß sie immer den gewünschten seitlichen Abstand voneinander besitzen. Die beiden U-Schenkel 30 des Bügels 29 verlaufen über den größten Teil ihrer Längenausdehnung leicht nach unten gekrümmt, und, wie die Fig. 4 zeigt, dicht nebeneinander. Mit ihren hakenförmig nach oben gekrümmten freien Enden 33 umgreifen die U-Schenkel 30 des Bügels 29 einen Stift 34, welcher sich zwischen den Seitenwänden 14 des Befestigungsteils 10 hinter und unterhalb der Schwenkachse 18 erstreckt und dort in Öffnungen eingepreßt ist. [0026] Die zwischen dem Anlenkpunkt 25 jeder Zugfeder 26 am Gelenkteil 11 und dem Anlenkpunkt 32 jeder Zugfeder 26 am Bügel 29 und dem Anlenkpunkt 34 jedes Bügelschenkels 30 am Befestigungsteil 10 gedachte, mit der Federwirkungslinie identische Verbindungslinie 35 liegt in der Betriebsstellung B auf Abstand unterhalb der Schwenkachse 18 diesseits der Totpunktlinie T der Federelemente 26 gegenüber der Schwenkachse 18. Dadurch wird das Gelenkteil 11 und das mit ihm verbundene Wischblatt in der Betriebsstellung B in einer Schwenkrichtung, welche in Fig. 1 durch den Pfeil 36 angedeutet ist, nach unten gegen die nicht dargestellte, zu reinigende Scheibe vorgespannt. [0027] Zum Wischblattwechsel oder wenn es sonst gewünscht wird, kann das Gelenkteil 11 mitsamt der Wischstange 12 und dem Wischblatt von der Betriebsstellung B durch Schwenken des Gelenkteils 11 in eine nach oben, durch den Pfeil 37 angedeutete Richtung um die Schwenkachse 18 in eine stabile Abklappstellung A gebracht werden, wo also das Gelenkteil 11 nicht durch die Wirkung der Zugfedern 26 ungewollt in die Betriebsstellung B zurückgezogen werden kann und die Wischstange 12 auf die Scheibe aufschlagen und diese beschädigen kann. In der stabilen Abklappstellung A befinden sich, wie die Fig. 3 zeigt, die Anlenkpunkte 25, 32 und 34 der Federelemente 26 und damit deren Wirkungslinien 38 jenseits der Totpunktlinie T der Federelemente 26 gegenüber der Schwenkachse 18. Dabei schließen die Wirkungslinien 38 der Federelemente 26 in der Abklappstellung A mit den Wirkungslinien 35 der Federelemente 26 in der Betriebsstellung B einen sich zum vorderen Wischarmende (Wischstange 12 etc.) hin öffnenden Winkel 39 von etwa 60 Grad ein. Der sogenannte Abklappwinkel des Wischarms beträgt somit etwa 60 Grad. Er liegt somit so weit jenseits der Totpunktlinien T der Federelemente 26 gegenüber der Schwenkachse 18, daß mit größter Sicherheit kein unerwünschtes Zurückklappen des Gelenkteils 11 möglich ist. [0028] Trotzdem besitzt der Wischarm an seinem höchsten, im Bereich der Schwenkachse 18 liegenden Abschnitt lediglich eine Bauhöhe h von etwa 22 mm. Er ist deswegen hervorragend zur Verwendung in Kraftfahrzeug-Scheibenwischeranlagen mit versenkter Parkstellung in einem schmalen Schlitz geeignet. Die niedrige Bauhöhe h trotz großen Abklappwinkels 39 bei stabiler Abklappstellung A ist dadurch möglich, weil die Lagerbuchse 19 eine maß!ich auf den Bügel 29 abgestimmte Aussparung 40 aufweist, welche in der Abklappstellung A ein Eintauchen des Bügels 29 in die Lagerbuchse 19.ermöglicht, und zwar bis zur Mantelfläche 41 der Schwenkachse 18, d. h. des Nietbolzens. Die Aussparung 40 erstreckt sich, wie insbesondere die Fig. 3 zeigt, über einen Winkelbereich von etwa 90 Grad. Sie ist mittig der Längs- bzw. Axialerstreckung der Schwenkachse 18 und der Lagerbuchse 19 vorgesehen und reicht in diese Erstreckungsrichtung geringfügig weiter als der Bügel 29, und zwar, wie die Fig. 4 zeigt, wie dessen beide Schenkel 30. Sie besitzt demgemäß eine Breite B, welche geringfügig größer als das aus den beiden Durchmessern der Bügelschenkel 30 und deren seitlichem Abstand gebildete Maß ist. [0029] Die Bügelschenke! 30 sind dabei derart nach unten gekrümmt, daß der größte senkrechte Abstand a zwischen jeder Federwirkungslinie 38 in der Abklappstellung A und der ihr zugekehrten Fläche 42 der Bügelschenkel 30 geringfügig größer ist, als der Radius r der Schwenkachse 18, d. h. des Nietbolzens. Weiterhin ist die Bügelkrümmung und der Abstand a derart auf die Anordnung der Federanlenkpunkte 25, 32 und 34 abgestimmt, daß der zuvor genannte Abklappwinkel 39 von etwa 60 Grad erreicht wird. Wie die Fig. 2 und 3 zeigen, erstreckt sich dabei die die Seitenwände 14 des Befestigungsteils 10 am oberen Ende verbindende Deckwand 15 im Schwenkbereich des Bügels 29 nicht über einen so großen Winkelbereich wie in den seitlichen Bereichen um die Lagerbuchse 19. Die Deckwand 15 besitzt dazu einen in BügelSchwenkrichtung 37 mit der Aussparung 40 in der Lagerbuchse 19 fluchtend verlaufenden Einschnitt 43, der auf Abstand zu Aussparung 40 und damit zum Bügel 29 in der Abklappstellung A endet. Auch diese Maßnahme trägt dazu bei, daß die beschriebene Abklappstellung A erreicht wird. [0030] "Wie die Fig. 5 zeigt, ist die Aussparung 40 dabei rechteckig gestaltet. Sie könnte aber prinzipiell auch oval, oder bei einem größeren Abstandsmaß oder einem größeren Durchmesser bzw. Dickenmaß der Bügelschenkel 30 auch rund gestaltet sein. Wie die Fig. 5 weiter zeigt, besitzt die Lagerbuchse 19 eine sich von einer ihrer Grundflächen, nämlich der Grundfläche 44, aus ein kleines Stück entlang der Längserstreckung der Lagerbuchse 19 erstreckende Fixiernut 45. Die Fixlernut 45 besitzt hier einen gewinkelten Nutgrund 46, dessen spitze Kante 47 zur Aussparung 40 zeigt und mit deren gedachter Längsmittellinie 48 auf der gleichen Linie liegt. Die Fixiernut 45 ermöglicht somit eine ganz exakte Ausrichtung der Lagerbuchse 19 bezüglich des Bügels 29 bei der Buchsenmontage, so daß die gewünschte Anlage des Bügels 29 an der Schwenkachse 18 gewährleistet ist. [0031] Dabei ist die Lagerbuchse 19 durch Rollen aus einem im wesntlichen rechteckigen Blechstück 49 hergestellt worden, welches in Fig. 6 gezeigt ist. Aus dem Blechstück 49 Ist im Bereich zweier einander gegenüberliegender Kanten 50 und 51 jeweils ein rechteckiger, sich von den Kanten 50 und 51 aus ins Blechstückinnere erstreckender Ausschnitt 52 bzw. 53 ausgestanzt. Nach dem Rollen bilden die Ausschnitte 52 und 53 die Aussparung 40 der Lagerbuchse 19. Die Ausschnitte 52 und 53 sind dabei, wie die Fig. 6 weiter zeigt, gleich tief. Die Rollnaht deckt sich somit mit der gedachten Längsmittellinie 48 (Fig.5) der Lagerbuchse 19, so daß auch diese Maßnahme bei der Ausrichtung der Lagerbuchse 19 hilft. [0032] Die Fixiernut 45 der Lagerbuchse 19 ist dadurch geschaffen worden ,daß man aus dem Blechstück 49 zum einen von der Kante 50 und zum anderen von der Kante 51 aus an zweieinander gegenüberliegenden Ecken jeweils gleich große, dreieckige Bereiche 54 und 55 ausgestanzt hat. Die Begrenzungsflächen der dreieckigen Bereiche 54 und 55 bilden nach dem Rollen den Nutgrund 46 (Fig. 5). [0033] Somit ist die relativ kompliziert gestaltete Lagerbuchse 19 auf einfache, kostengünstige Weise hergestellt worden.
权利要求:
ClaimsPatentansprüche: 1. Wischarm, insbesondere für Kraftfahrzeug-Scheibenwischeranlagen, mit einem Befestigungstell und einem im Bereich eines ersten, vorderen Endes am Befe _*stigungsteil um eine wenigstens annähernd quer zur Wischarmlängsrichtung verlaufende Schwenkachse schwenkbar gelagerten Gelenkteil und mit wenigstens einem einerseits am Gelenkteil und andererseits entweder direkt oder über einen Bügel hinter und unterhalb der Schwenkachse am Befestigungsteil angelenkten Federelement, welches das Gelenkteil während des Wischerbetriebes gegen die zu reinigende Scheibe vorspannt und dessen Wirkungslinie dann in einem gewissen Abstand diesseits der Federtotpunktlinie gegenüber der Schwenkachse zwischen Befestigungsteil und Gelenkteil verläuft und dessen Wirkungslinie in einer Abklappstellung des Gelenkteils jenseits der Federtotpunktlinie verläuft und bei dem die Schwenkachse in einer sich wenigstens annähernd über ihre gesamte Schaftlänge erstreckenden Aufnahme im Befestigungsteil gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß er im Aufnahmebereich (19, 14, 15) eine maßlich auf das Federelement bzw. den Bügel (29) abgestimmte Aussparung (40, 43) aufweist, welche in der Abklappstellung (A) ein Eintauchen des Federelements bzw. des Bügels (29) in den Aufnahmebereich (19, 14, 15) bis maximal ein Stück über die Mittelpunktlinie (M) der Schwenkachse (18) hinaus ermöglicht. 2. Wischarm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (14, 15) mit einer Lagerbuchse (19) ausgestattet ist, welche in der Abklappstellung (A) ein Eintauchen des Federelements bzw. des Bügels (29) in die Lagerbuchse (19) bis maximal zur Mantelfläche (41) der Schwenkachse (18) ermöglicht. 3. Wischarm nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Aussparung (40) über einen von 360 Grad abweichenden Winkelbereich, vorzugsweise über einen Winkelbereich von etwa 90 Grad erstreckt. 4. Wischarm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (40) in Längs- bzw. Axialerstreckung der Schwenkachse (18) geringfügig weiter als das Federelement bzw. der Bügel (29, 30) reicht. 5. Wischarm nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (40) wenigstens annähernd mittig der Längs- bzw. AxialStreckung der Schwenkachse (18) vorgesehen ist. 6. Wischarm nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerbuchse (19) durch Rollen aus einem im wesentlichen rechteckigen Blechstück (49) hergestellt ist, das wenigstens an einer Kante (50, 51) einen sich davon aus ins Blechstückinnere erstreckenden Ausschnitt (52, 53) aufweist, welcher nach dem Rollen die bzw. einen Teil der Aussparung (40) stellt. 7. Wischarm nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Blechstück (49) im Bereich zweier einander gegenüberliegender Kanten (50, 51) zwei wenigstens annähernd gleich große Ausschnitte (52, 53) aufweist. 8. Wischarm nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerbuchse (19) wenigstens ein Mittel (45, 48) zu ihrer Lageorientierung bzw. -Sicherung aufweist. 9. Wischarm nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß an zwei einander gegenüberliegenden Eckbereichen der Kanten (50, 51) jeweils ein dreieckiger Bereich (54, 55) entfernt ist. 10. Wischarm nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsteil (10) wenigstens im Bereich der Schwenkachse (18) zwei sich im seitlichen Abstand in Befestigungsteillängsrichtung erstreckende Seitenwände (14) aufweist, welche zwei miteinander fluchtende Bohrungen (20) zur Führung der Schwenkachse (18) aufweisen und wenigstens etwa von einem oberhalb des hinteren Einhängepunktes (34) des Federelements (26) aus bis über einen gewissen Winkelbereich der Schwenkachse (18) bzw. Lagerbuchse (19), vom hinteren Wischarmende (13) aus betrachtet, durch eine Deckwand (15) miteinander verbunden sind, welche einen mit der Aussparung (40) fluchtenden Einschnitt (43) aufweist, der auf Abstand vom Federelement bzw. Bügel (29, 30) endet. 11. Wischarm nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß er zwei vorzugsweise im geringem seitlichem Abstand nebeneinander angeordnete Federelemente (26) aufweist, welche an der U- Krümmung (31, 32) eines im wesentlichen U- förmigen Bügels (29) angehängt sind, dessen beide U- Schenkel (30) über den größten Teil ihrer Längenausdehnung dicht nebeneinander verlaufen und mit ihren freien Enden (33) am Befestigungsteil (10) angelenkt sind. 12. Wischarm nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden (33) einen sich zwischen den Seitenwänden (14) des Befestigungsteils (10) erstreckenden Stift (34) umgreifen. 13. Wischarm nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der größte senkrechte Abstand (a) zwischen der Federwirkungslinie (38) in der Abklappstellung (A) und der ihr zugekehrten Fläche (42) des Federelements bzw. des Bügels (29, 30) geringfügig größer als der Radius (r) der Schwenkachse (189) ist. 14. Wischarm nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkungslinie (38) des Federelements (26) in der Abklappstellung (A) mit der Wirkungslinie (35) des Federelements (26) in der Betriebsstellung (B) einen sich zum vorderen Wischarmende (12) hin öffnenden Winkel (39) von etwa 60 Grad einschließt.
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同族专利:
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1989-02-09| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): JP US |
优先权:
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